Gemeinsame Betreuung
Alle Kinder haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung. In der Kindertagespflege werden alle Kinder gemeinsam betreut, gebildet und gefördert, unabhängig von Herkunft, Religion, Sexualität, Erstsprache, körperlicher Verfassung oder Entwicklungsstand.
Kinder mit erhöhtem Förderbedarf
Kinder mit chronischer Erkrankung, (drohender) Behinderung, Entwicklungsverzögerung und anderen Teilhabeeinschränkungen werden ebenfalls in der Kindertagespflege betreut.
Die Kontaktstelle Kindertagespflege Köln vermittelt Plätze bei erfahrenen Kindertagespflegepersonen mit inklusiver Zusatzqualifikation. Um einen möglichst passgenauen Platz für Ihr Kind zu finden, bieten wir Ihnen neben ausführlicher telefonischer Beratung auch einen Hausbesuch an.
Die Kindertagespflege hat für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf den großen Vorteil, dass aufgrund der überschaubaren Gruppengröße und der familienähnlichen Umgebung eine individuelle Betreuung und Förderung gestaltet werden kann.
Bei Betreuung eines Kindes mit erhöhtem Förderbedarf wird die Gruppengröße um einen Platz reduziert, sodass diese in einer inklusiven Kindertagespflege maximal 4 Kinder, in einer inklusiven Großtagespflegestelle nicht mehr als 7 oder 8 Kinder umfasst.
Anerkennung des erhöhten Förderbedarfs
Für die Anerkennung des erhöhten Förderbedarfs muss ein Antrag auf Eingliederungshilfe beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) gestellt werden. Dies kann parallel zur Antragsstellung bei der Kontaktstelle erfolgen, aber selbstverständlich auch nachgereicht werden.
Wenden Sie sich bei Fragen gerne an unsere Fachberaterin Andrea Kanschat.
Tel.: 0221 913927-218, E-Mail: andrea.kanschat @kindertagespflege-koeln.de