Zur Podcast-Folge „Zwischen Betreuungsausfall und zuverlässiger Vertretung„
Vertretung in der Kindertagespflege aufgrund von Krankheit und Betreuungsausfall
Im Bereich Krankheitsvertretung und Vertretung bei Betreuungsausfall sind drei Aspekte zu beachten:
Regelungen zu Ausfallzeiten aufgrund von Krankheit
Hinweise zu zusätzlichen Absicherungen über die Krankenkasse
Verlässliche Betreuung – Vertretungsmöglichkeiten in der Kindertagespflege
In der Kindertagespflege stellt ein Ausfall der Betreuung eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten dar. Es braucht eine für Sie als Kindertagespflegeperson umsetzbare Vertretung, die Eltern eine weiterhin verlässliche Betreuung ihres Kindes bietet. Vertretungs-Lösungen befinden sich in Köln weiter im Ausbau. Angepasst an die vielfältige Kindertagespflegelandschaft wird diese in unterschiedlicher Form angeboten und gefördert. Grundsätzlich verfügen alle (Vertretungs-)Kindertagespflegepersonen über eine gültige Pflegeerlaubnis für die Vertretungs-Tätigkeit.
Die Bedürfnisse der Kinder unter drei Jahren stehen dabei im Mittelpunkt. Eine Vertretungs-Betreuung kann nur dann gut gelingen, wenn die Eingewöhnung des Kindes bei der Kindertagespflegeperson erfolgreich abgeschlossen ist.
Einen kurzen Überblick zum Thema Vertretung finden sie in unserem FAQ Vertretung für Kindertagespflegepersonen.
Vertretungs-Lösungen und Modelle
Bei Ausfallzeiten haben Eltern nach §23 Absatz 4 Satz 2 SGB VIII einen Anspruch auf eine andere Betreuungsmöglichkeit. Die Stadt Köln fördert verschiedene Vertretungs-Modelle. Die Umsetzung eines Vertretungs-Modells stellt ein weiteres Qualitätsmerkmal in der Kindertagespflege allgemein und für Ihre Kindertagespflegestelle im Besonderen dar. Für eine Vertretungs-Betreuung fallen den Eltern keine weiteren Kosten an.
Ausführlichere Infos zu den bisher genannten Themen finden Sie als Zusammenfassung in unserem A-Z Vertretung – Allgemein & Krankheitstage
1. Modell 1 – Vertretung im Team
Kindertagespflegepersonen, die in der Nähe voneinander arbeiten, können sich zu einem kleinen Team zusammenschließen. Dies ist ein mögliches Modell, wenn regulär weniger als fünf Kinder betreut werden, im Vertretungsfall jedoch bis zu fünf Kinder betreut werden können.
Ausführlichere Infos finden Sie in unserem A-Z Vertretung – Modell 1 .
2. Modell 2 – Zusammenarbeit mit einer Vertretungs-Kindertagespflegeperson
Die Kindertagespflegeperson arbeitet mit einer festen Vertretungs-Kindertagespflegeperson zusammen. Dies eignet sich ins besonders wenn die Vertretungs-Betreuung in den Räumen der Kindertagespflege stattfinden (angemietete Räume/Großtagespflege).
Hinweis: Gemäß Ratsbeschluss vom 24.06.2021 soll das Modell 2 nicht weiter ausgebaut werden. Es sind u.a. rechtliche Unklarheiten zum Status der Vertretungs-Kindertagespflegeperson zu beachten. Aktuell bleibt die Einreichung eines Antrags und eine Einzelfallprüfung über die Kontaktstelle und die Fachdienststelle Kindertagespflege der Stadt Köln aber weiterhin möglich.
Ausführlichere Infos finden Sie in unserem A-Z Vertretung Modell 2.
3. Modell 3 – Kooperation mit einem Vertretungs-Stützpunkt
Die Kindertagespflegeperson hat eine Kooperations-Vereinbarung mit einem Vertretungs-Stützpunkt. Dies ist das bevorzugte Modell, wenn die Kindertagespflege in den privaten Räumen der Kindertagespflegeperson stattfindet.
4. Vertretungs-Lösungen im Einzelfall
Über die drei Modelle hinaus kann eine individuelle Vertretungs-Möglichkeit geplant und umgesetzt werden. Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig mit Ihrem Anliegen bei uns, damit wir zusammen nach einer Lösung suchen können.
Wir beraten Sie gerne bei sämtlichen Fragen rund um das Thema Krankheit und Vertretung. Für eine erste Beratung können Sie sich gerne in Ihrem zuständigen Regionalteam melden.
Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte an das Team Vertretung:
Barbara Schneider 0221 913927 232
Julia Stroth 0221 913927 215