Vertretung

Zur Podcast-Folge „Zwischen Betreuungsausfall und zuverlässiger Vertretung

 

 

 

Vertretung in der Kindertagespflege aufgrund von Krankheit und Betreuungsausfall

Im Bereich Krankheitsvertretung und Vertretung bei Betreuungsausfall sind drei Aspekte zu beachten:

  • Regelungen der Stadt Köln zu Ausfallzeiten aufgrund von Krankheit
  • Absicherungsmöglichkeiten über die Krankenkasse
  • Vertretungsmöglichkeiten für Ihre Gruppe

 

Regelungen zu Ausfallzeiten aufgrund von Krankheit

 

Hinweise zu zusätzlichen Absicherungen über die Krankenkasse

  • Sie können sich für Ausfälle über den 21. Tag hinaus (also länger als 3 Wochen) finanziell absichern. Empfehlenswert für selbstständige Kindertagespflegepersonen ist hier eine Beratung über die Krankenversicherung (privat und/oder gesetzlich).
  • Neben dem Krankenkassen-Tarif, mit dem Sie ab dem 43. Krankheitstag Krankengeld erhalten (freiwillig gesetzlich versichert mit Beitragssatz 14,6%), gibt es eine zusätzliche Krankentagegeld-Versicherung, die Sie zusätzlich zwischen dem 21. und 43. Krankheitstag absichert.
  • Für eine Krankentagegeld-Versicherung erhalten Sie die hälftigen Beiträge erstattet, insofern diese angemessen sind.

 

 Verlässliche Betreuung – Vertretungsmöglichkeiten in der Kindertagespflege

In der Kindertagespflege stellt ein Ausfall der Betreuung eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten dar. Es braucht eine für Sie als Kindertagespflegeperson umsetzbare Vertretung, die Eltern eine weiterhin verlässliche Betreuung ihres Kindes bietet. Vertretungs-Lösungen befinden sich in Köln weiter im Ausbau. Angepasst an die vielfältige Kindertagespflegelandschaft wird diese in unterschiedlicher Form angeboten und gefördert. Grundsätzlich verfügen alle (Vertretungs-)Kindertagespflegepersonen über eine gültige Pflegeerlaubnis für die Vertretungs-Tätigkeit.

Die Bedürfnisse der Kinder unter drei Jahren stehen dabei im Mittelpunkt. Eine Vertretungs-Betreuung kann nur dann gut gelingen, wenn die Eingewöhnung des Kindes bei der Kindertagespflegeperson erfolgreich abgeschlossen ist.

Einen kurzen Überblick zum Thema Vertretung finden sie in unserem FAQ Vertretung für Kindertagespflegepersonen.

Vertretungs-Lösungen und Modelle

Bei Ausfallzeiten haben Eltern nach §23 Absatz 4 Satz 2 SGB VIII einen Anspruch auf eine andere Betreuungsmöglichkeit. Die Stadt Köln fördert verschiedene Vertretungs-Modelle. Die Umsetzung eines Vertretungs-Modells stellt ein weiteres Qualitätsmerkmal in der Kindertagespflege allgemein und für Ihre Kindertagespflegestelle im Besonderen dar. Für eine Vertretungs-Betreuung fallen den Eltern keine weiteren Kosten an.

Ausführlichere Infos zu den bisher genannten Themen finden Sie als Zusammenfassung in unserem A-Z Vertretung – Allgemein & Krankheitstage

1. Modell 1 – Vertretung im Team
Kindertagespflegepersonen, die in der Nähe voneinander arbeiten, können sich zu einem kleinen Team zusammenschließen. Dies ist ein mögliches Modell, wenn regulär weniger als fünf Kinder betreut werden, im Vertretungsfall jedoch bis zu fünf Kinder betreut werden können.

  • Wenn eine Kindertagespflegeperson ausfällt, werden die Kinder auf die andere(n) Kindertagespflegeperson(en) aufgeteilt.
  • Die Kindertagespflegepersonen vereinbaren regelmäßige Treffen untereinander, so dass ein Bindungsaufbau stattfindet.
  • Absprachen werden in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten.
  • Die Vertretungsmodalitäten werden mit den Eltern besprochen und vertraglich festgehalten.
  • Die Finanzierung läuft über eine monatliche Pauschale. Diese deckt die Vertretung für bis zu 15 Betreuungstage pro Jahr ab. Wenn mehr Tage vertreten werden, sollte dies für weitere Absprachen zur Finanzierung in der Kontaktstelle gemeldet werden.

Ausführlichere Infos finden Sie in unserem A-Z Vertretung – Modell 1 .

2. Modell 2 – Zusammenarbeit mit einer Vertretungs-Kindertagespflegeperson

Die Kindertagespflegeperson arbeitet mit einer festen Vertretungs-Kindertagespflegeperson zusammen. Dies eignet sich ins besonders wenn die Vertretungs-Betreuung in den Räumen der Kindertagespflege stattfinden (angemietete Räume/Großtagespflege).

  • Die Vertretungs-Kindertagespflegeperson betreut bei krankheitsbedingtem Ausfall der Kindertagespflegeperson die Kinder in den gewohnten Räumlichkeiten.
  • Es findet ein wöchentlicher Bindungsaufbau in Anwesenheit der Kindertagespflegeperson statt (mindestens zwei Stunden).
  • Grundlage bildet ein Vertretungs-Konzept der Kindertagespflegeperson.
  • Das Konzept wird mit den Eltern besprochen und ist Bestandteil des Betreuungsvertrags.
  • Die Finanzierung läuft über eine monatliche Pauschale. Diese deckt den Bindungsaufbau und die Vertretung für bis zu 15 Betreuungstage pro Jahr ab. Wenn mehr Tage vertreten werden, sollte dies für weitere Absprachen zur Finanzierung in der Kontaktstelle gemeldet werden.

Hinweis: Gemäß Ratsbeschluss vom 24.06.2021 soll das Modell 2 nicht weiter ausgebaut werden. Es sind u.a. rechtliche Unklarheiten zum Status der Vertretungs-Kindertagespflegeperson zu beachten. Aktuell bleibt die Einreichung eines Antrags und eine Einzelfallprüfung über die Kontaktstelle und die Fachdienststelle Kindertagespflege der Stadt Köln aber weiterhin möglich.

Ausführlichere Infos finden Sie in unserem A-Z Vertretung Modell 2.

3. Modell 3 – Kooperation mit einem Vertretungs-Stützpunkt

Die Kindertagespflegeperson hat eine Kooperations-Vereinbarung mit einem Vertretungs-Stützpunkt. Dies ist das bevorzugte Modell, wenn die Kindertagespflege in den privaten Räumen der Kindertagespflegeperson stattfindet.

  • Aktuell gibt es vier Vertretungs-Stützpunkte: Ehrenfeld, Sülz, Mülheim und Kalk.
  • Dort arbeiten bis zu drei feste Vertretungs-Kindertagespflegepersonen.
  • Es werden bis zu neun Kinder aus verschiedenen Gruppen bei kurzfristigen, zeitlich begrenzten Ausfällen (hauptsächlich bei Krankheitsausfällen) betreut.
  • Der Träger ist wir für pänz e.V.  (Flyer zu den Stützpunkten).
  • Die Betreuung im Krankheitsfall findet meist im Stützpunkt statt.
  • Zum Bindungsaufbau und Kennenlernen der Räume finden regelmäßige Besuche innerhalb der Betreuungszeit statt.
  • Die Kooperation wird mit den Eltern besprochen und ist Bestandteil des Betreuungsvertrags.
  • Für die Kindertagespflegeperson fallen keine Kosten für eine Kooperation an.

 

4. Vertretungs-Lösungen im Einzelfall

Über die drei Modelle hinaus kann eine individuelle Vertretungs-Möglichkeit geplant und umgesetzt werden.  Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig mit Ihrem Anliegen bei uns, damit wir zusammen nach einer Lösung suchen können.

Beratung

Wir beraten Sie gerne bei sämtlichen Fragen rund um das Thema Krankheit und Vertretung. Für eine erste Beratung können Sie sich gerne in Ihrem zuständigen Regionalteam melden.

Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte an das Team Vertretung:

Barbara Schneider  0221 913927 232

Julia Stroth              0221 913927 215

vertretung@kindertagespflege-koeln.de