Stadt Köln

Verantwortlich für die Kindertagespflege ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt der jeweiligen Kommune). Die Stadt Köln hat einzelnen Aufgaben im Bereich der Kindertagespflege an die freien Träger übertragen.

Weiterhin zuständig ist die Stadt Köln für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis nach § 43 und die Beratung und Begleitung der tätigen Tagespflegepersonen.

Die Regelungen und Auszahlungen der Förderleistungen für die Tagespflege obliegen der Kommune, ebenso die Festsetzung und Erhebung eines Elternbeitrages für die Betreuung und Förderung in Kindertagespflege. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.stadt-koeln.de