Geldleistung bei einer Betreuung über das 3. Lebensjahr hinaus

Die Geldleistung ist immer befristet bis 31.07. in dem Jahr, in dem das Kind 3 Jahre alt wird. Diese Befristung ist auch im Bescheid angegeben. Wenn das Kind über den 31.07. hinaus weiter betreut wird, muss die Kindertagespflegeperson dies mitteilen, damit die weitere Geldleistung veranlasst werden kann.

Hier genügt eine formlose Bitte um Verlängerung per Email an : jugendamtelternbeitrag@stadt-koeln.de