Die Geldleistung ist immer befristet bis 31.07. in dem Jahr, in dem das Kind 3 Jahre alt wird. Diese Befristung ist auch im Bescheid angegeben. Wenn das Kind über den 31.07. hinaus weiter betreut wird, muss die Kindertagespflegeperson dies mitteilen, damit die weitere Geldleistung veranlasst
Wer wissen möchte in welcher Höhe ein Elternbeitrag für die Betreuung des Kindes zu erwarten ist, kann seine Daten bequem im Beitragsrechner eingeben. Abhängig vom Alter des Kindes und der Höhe des Haushaltseinkommens wird hier der voraussichtliche monatliche Beitrag errechnet. Jetzt anschauen!
Er ist fertig. Unser Film zum 10. Kölner Fachtag Kindertagespflege.
Die Kindertagespflege in Deutschland feiert ihr 50-jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass haben wir in Köln 50 Aktionen rund um die Kindertagespflege geplant. Seien Sie gespannt! Alle Veranstaltungen im Überblick finden Sie hier Den Jubiläumssong „Neue Abenteuer“ zu 50 Jahren Kindertagespflege finde Sie hier.
Familien die trotz Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, können noch bis 30.09.2023 für das Kita- und Schuljahr 2023/24 Leistungen aus dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ beantragen. Bis zu 90€/Monat können Familien für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertagespflege, Kita und Schule
Das Schreiben der NRW-Familienministerin zum Start des neuen Kindergartenjahres finden Sie hier