Geldleistung bei einer Betreuung über das 3. Lebensjahr hinaus

Die Geldleistung ist immer befristet bis 31.07. in dem Jahr, in dem das Kind 3 Jahre alt wird. Diese Befristung ist auch im Bescheid angegeben. Wenn das Kind über den 31.07. hinaus weiter betreut wird, muss die Kindertagespflegeperson dies mitteilen, damit die weitere Geldleistung veranlasst

Elternbeitragsrechner der Stadt Köln

Wer wissen möchte in welcher Höhe ein Elternbeitrag für die Betreuung des Kindes zu erwarten ist, kann seine Daten bequem im Beitragsrechner eingeben. Abhängig vom Alter des Kindes und der Höhe des Haushaltseinkommens wird hier der voraussichtliche monatliche Beitrag errechnet. Jetzt anschauen!

Eindrücke vom 10. Kölner Fachtag Kindertagespflege

Er ist fertig. Unser Film zum 10. Kölner Fachtag Kindertagespflege.

50 Jahre Kindertagespflege in Deutschland – 50 Aktionen in Köln

Die Kindertagespflege in Deutschland feiert ihr 50-jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass haben wir in Köln 50 Aktionen rund um die Kindertagespflege geplant. Seien Sie gespannt! Alle Veranstaltungen im Überblick finden Sie hier   Den Jubiläumssong „Neue Abenteuer“ zu 50 Jahren Kindertagespflege finde Sie hier.  

Alle Kinder essen mit! Härtfallfonds für gemeinschaftliche Mittagverprpflegung in Kindertagespflege

Familien die trotz Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, können noch bis 30.09.2023 für das Kita- und Schuljahr 2023/24 Leistungen aus dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ beantragen. Bis zu 90€/Monat können Familien für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertagespflege, Kita und Schule

Schreiben der NRW-Ministerin Josefine Paul zum Auftakt des neuen Kindergartenjahres 2023/2024

Das Schreiben der NRW-Familienministerin zum Start des neuen Kindergartenjahres finden Sie hier