Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB)
Das Sozialgesetzbuch (VIII) gibt in §23 Abs. 3 vor, dass Kindertagespflegepersonen „über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben„. Ab dem 01.08.2022 benötigen alle neu beginnenden Kindertagespflegepersonen eine Qualifizierung nach dem „Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege“ (QHB) mit 300 Unterrichtseinheiten.
Das neue Qualifizierungshandbuch knüpft an bewährte Elemente des DJI-Curriculums an, das bisher die Grundlage für eine Qualifizierung war und sich als Standard für die Grundqualifizierung etabliert hat. Neue thematische Schwerpunkte der Qualifizierung bilden nun die Bereiche Kinderschutz und frühpädagogische Bildung.
In der Grundqualifizierung werden angehende Kindertagespflegepersonen dabei unterstützt, alle Kompetenzen zu erwerben, die sie brauchen, um den pädagogischen, organisatorischen und rechtlichen Anforderungen in ihrer Tätigkeit gerecht zu werden.
Mit der Überarbeitung des QHBs werden die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des Bundesprogramms Kindertagespflege sowie aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis für eine erfolgreiche frühe Bildung berücksichtigt. Zudem werden auch methodisch-didaktisch sowie im Umfang und der Praxisorientierung neue Maßstäbe gesetzt. Die Weiterentwicklung der vorhandenen und erlernten Kompetenzen steht im Mittelpunkt der neuen Qualifizierung.
Umfang der Qualifizierung:
300 Unterrichtsstunden bei einem anerkannten Bildungsträger
+ 40 Stunden Praktikum in einer Kindertagesstätte
+ 40 Stunden Praktikum in einer Kindertagespflegestelle
+ Selbstlerneinheiten
Nach den ersten 160 Unterrichtsstunden erfolgt eine Zwischenauswertung. Im Anschluss erfolgt eine tätigkeitsbegleitende Anschlussqualifizierung von 140 Unterrichtsstunden, d.h. währenddessen sind Sie bereits als Kindertagespflegeperson tätig.
Die Qualifizierung endet mit einem Kolloquium. Anschließend kann ein Zertifikat des Bundesverbands für Kindertagespflege oder beim Bildungsträger beantragt werden.
Für pädagogische Fachkräfte gelten besondere Bestimmungen bei der Qualifizierung, die zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht feststehen.
Informationen zum „Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege“ (QHB) finden Sie auf den Seiten des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V. und des Deutschen Jugendinstitutes (DJI).
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