Rahmenbedingungen und Selbständigkeit
Bei der Ausübung von Kindertagespflege handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit, die in Selbständigkeit ausgeübt wird, eine Gewerbeanmeldung ist nicht notwendig. Es bedarf jedoch einer eigenständigen Planung, insbesondere im Hinblick auf zu tätigenden Investitionen, Steuern und Buchhaltung. Auch Kranken- und Rentenversicherung sowie gegebenenfalls eine zusätzliche Absicherung im Krankheitsfall oder bei Arbeitslosigkeit müssen bedacht und abgeschlossen werden. Stand 01.08.2023 erhalten Kindertagespflegepersonen eine Förderung vom Jugendamt der Stadt Köln:
⦁ 5,41 € pro Kind/Stunde (häusliche Kindertagespflege)
⦁ 6,41 € pro Kind/Stunde (angemietete Räume)
Von den Eltern kann für die Verköstigung ein Beitrag erhoben werden. Weitere Kostenbeiträge sind ausgeschlossen.
Auf Antrag erstattet die Stadt Köln den Kindertagespflegepersonen anteilig angemessene Kosten zur Kranken- und Rentenversicherung sowie die kompletten Beiträge zur Unfallversicherung. Selbständige Kindertagespflegepersonen haben keinen Anspruch auf Urlaub. In Köln wird die Förderung derzeit für bis zu 30Tage/Jahr weitergezahlt.
Investive Förderung von Kindertagesbetreuung zur Schaffung von Plätzen
Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen stellen (nach Verfügbarkeit) Finanzmittel bereit. Gefördert werden investive Maßnahmen in Kindertagespflege zur Schaffung neuer Plätze für Kinder unter drei Jahren. Beantragt werden können Mittel für Neubau-, Ausbau- oder Umbaumaßnahmen bzw. Fördermittel für die Ausstattung.
Weitere wichtige Informationen zu Regelungen, Einkommen, Versicherung und Besteuerung in Kindertagespflege:
Was bleibt? Tipps und Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Kindertagespflegepersonen und die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen
Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege
Kindertagespflege eine berufliche Perspektive
Lesen Sie hier weiter Voraussetzungen