Zuständigkeiten

Die Gesamtverantwortung für alle im SGB VIII verankerten Aufgaben liegt bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (§ 79 SGB VIII).
Die öffentliche Jugendhilfe soll mit der freien Jugendhilfe kooperieren, d.h. Jugendamt kann Einzelaufgaben an Träger der freien Jugendhilfe delegieren.
Dies gilt auch für den Bereich der Kindertagespflege in Köln.

Die Kontaktstelle bietet Ihnen:

  • Hilfe und Unterstützung bei der Planung Ihrer beruflichen Perspektive
  • Informationsveranstaltungen, umfangreiche Informationen rund um das Thema Kindertagespflege
  • Prüfung Ihrer Voraussetzungen
  • Begleitung und Beratung während des Bewerbungsprozesses
  • Eignungseinschätzung für die spätere Eignungsfeststellung durch das Jugendamt
  • Empfehlung zur Qualifizierung

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