Die Gesamtverantwortung für alle im SGB VIII verankerten Aufgaben liegt bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (§ 79 SGB VIII).
Die öffentliche Jugendhilfe soll mit der freien Jugendhilfe kooperieren, d.h. Jugendamt kann Einzelaufgaben an Träger der freien Jugendhilfe delegieren.
Dies gilt auch für den Bereich der Kindertagespflege in Köln.
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