Die familiennahe Betreuungsform
Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte, familienähnliche Betreuungsform. Aufgrund der individuellen Betreuung und Förderung durch eine feste Bezugsperson ist sie für Kinder unter drei Jahren besonders attraktiv.
Pluspunkte der Kindertagespflege auf einen Blick:
Die häufigste Form ist die häusliche Kindertagespflege, die durch eine einzelne Kindertagespflegeperson im eigenen Haushalt ausgeübt wird. Darüber hinaus ist Kindertagespflege in angemieteten Räumen sowie im Haushalt der Eltern möglich. Auch sind Zusammenschlüsse von zwei oder drei Kindertagespflegepersonen zur Großtagespflegestelle mit bis zu neun Kindern möglich. Unabhängig der Form werden maximal fünf Kinder von einer festen Bezugsperson in einer kleinen Gruppe betreut und individuell gefördert.
Die Kindertagespflege stellt nach dem Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder bis zum dritten Lebensjahr ein gleichwertiges Angebot zur Kindertagesstätte dar. Die Stadt Köln zahlt den Kindertagespflegepersonen eine Geldleistung. Die Eltern zahlen, analog der Betreuung in Kindertagesstätten, einen einkommensabhängigen Elternbeitrag an die Stadt.