Wir informieren Sie in dieser Rubrik über Neuerungen der Stadt Köln, des Landes und des Bundes, über rechtliche und steuerrechtliche Veränderungen sowie über Veränderungen in der Kontaktstelle Kindertagespflege Köln. Zusätzlich erhalten Sie drei Mal jährlich unseren Newsletter mit zusammengefassten Informationen und Neuerungen per E-Mail.
Den Vortrag von Prof. Dr. Jörg Maywald "Kinderrechtsbasierter Kinderschutz in der Kindertagespflege" anlässlich des 10 Kölner Fachtags Kindertagespflege am 12.04.2024 finden Sie hier nochmal zum Nachlesen
Auch in diesem Jahr bietet der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. (LV KTP NRW) im Rahmen einer Projektförderung durch das NRW-Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) eine vertrauliche Rechts- und Steuerberatung im Handlungsfeld Kindertagespflege in NRW durch die Rechtsanwältin Iris Vierheller und die Steuerberaterin Cornelia Teichmann-Krauth an.
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Die Fachdienststelle Kindertagespflege stellt ein neues Formular zum Nachweis der Fortbildungsstunden für Kindertagespflegepersonen zur Verfügung.
Mittel aus Stärkungspakt: Rund zwei Millionen Euro für Einmalzahlungen
Die Stadt Köln möchte in Köln tätige Kindertagespflegepersonen, die bis zum Stichtag 1. August 2023 öffentlich geförderte Betreuungsplätze anbieten, mit insgesamt rund zwei Millionen Euro finanziell unterstützen. Die Stadtverwaltung legt dem Hauptausschuss für seine Sitzung am Montag, 13. November 2023, eine Beschlussvorlage vor, die die einmalige Sonderzahlung vorsieht.
Ab 2024 gibt es für neu beginnende und bereits tätige Kindertagespflegepersonen einen einheitlichen Erste-Hilfe-Kurs im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten.
Die Stadt Köln hat den "Antrag auf anteilige Erstattung von Leistungen nach § 23 Abs. 2 SGB VIII" aktualisiert.
Die Sportjugend Köln hat in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Stadt Köln ein „Gütesiegel für Bewegungsförderung in der Kindertagespflege“ in Form eines Modellprojektes entwickelt