Neues Formular Meldung für Kinder ohne öffentliche Förderung

Die Unfallkassen haben aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts vom 19.06.2018 (B 2 U 2/17R) ihre Verwaltungspraxis geändert. Kinder in rein privat organisierter/finanzierter Kindertagespflege sind nicht mehr automatisch schon deshalb gesetzlich unfallversichert, weil die sie betreuende Tagespflegeperson über eine Erlaubnis nach § 43 SGB VIII verfügt. Ist ein Betreuungsverhältnis rein privat zustande gekommen und wird dieses ohne Information des örtlichen Jugendhilfeträgers (in Köln Kontaktstelle Kindertagespflege) durchgeführt, ist das Kind nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.

Bitte melden Sie alle Kinder, für die Sie keine öffentlichen Fördermittel erhalten, unbedingt bei uns an. Das entsprechende Formular finden Sie im Download Bereich und auch hier

 

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