Wir informieren Sie in dieser Rubrik über Neuerungen der Stadt Köln, des Landes und des Bundes, über rechtliche und steuerrechtliche Veränderungen sowie über Veränderungen in der Kontaktstelle Kindertagespflege Köln. Zusätzlich erhalten Sie drei Mal jährlich unseren Newsletter mit zusammengefassten Informationen und Neuerungen per E-Mail.
Die Broschüre der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung "Kindertagespflege- damit es allen gut geht" wurde im Juli 2021 aktualisiert. Sie unterstützt die Kindertagespflegeperson bei der sicheren und gesunden Betreuung der Kinder und gibt Hinweise für die eigene Sicherheit und Gesundheit.
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 u.a. die Erhöhung der Förderleistung ab 01.08.2021 beschlossen. Das Jugendamt der Stadt Köln teilt mhierzu mit, die Anpassungen schon mit der Auszahlung der Förderung im August umzusetzen.
Aus "Tagespflege" wird "Kindertagespflege"! Neben dieser begrifflichen Veränderung wurden am 22.04.2021 vom Bundestag im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) weitere Änderungen, auch die Kindertagespflege betreffend, beschlossen.
Die im Infektionsschutzgesetz festgelegte Frist zum Nachweis des Schutzes gegen Masern wurde vom 31. Juli 2021 auf den 31. Dezember 2021 verlängert.
Allen Kindertagespflegepersonen steht ab sofort das neue Vermittlungsprofil zur Verfügung. Hiermit ist es möglich neben den Betreuungszeiten und Angaben zur Erreichbarkeit auch die Besonderheiten der Tagespflegestelle zu beschreiben und hervorzuheben. Die von den Kindertagespflegepersonen gemachten Angaben werden dann erstmalig im Sommer 2021 in die Vermittlungsvorschläge an die Eltern einfließen und geben einen individuellen Einblick in das Betreuungsangebot.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen in Bezug auf die Erhebung von Zusatzbeiträgen in der Kindertagespflege (vgl. § 51 Absatz 1 Satz 1 KiBiz) wurde der Antrag auf Förderleistung geändert.
Bitte nutzen Sie ab sofort ausschließlich das neue Formular.
Das MKFFI hat eine Empfehlung zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege herausgegeben. Diese ist in 12 Sprachen erschienen.
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen weist im Erlass vom 19.08.2020 darauf hin, dass das Verbot der Erhebung zusätzlicher Elternbeiträge auch mit in Kraft treten des KiBiz am 01.08.2020 bestehen bleibt.